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Pressemitteilung von Petra Kärgel, Grüne Ortsvorsitzende, zum neuen Gutachten der Kraftwerks-BI vom 21.4.2020:
Das neue Gutachten von Herrn Reichert, beauftragt von der BI Kein-Mega-Kraftwerk-Wedel, widerlegt nun klar die vom Umweltministerium/LLUR kommunizierte Bewertung der Gesundheitsgefährdung.
Die Kraftwerkspartikel stellen nach diesem neuen Gutachten eben doch eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung dar. Als Biologin, Gefahrgutbeauftragte sowie fachkundig bei REACH/CLP kann ich alle getätigten Aussagen des neuen Gutachtens zur Gesundheitsgefahr am Kohlekraftwerk Wedel nur unterstreichen.
Die Grünen aus Wedel haben bereits mehrfach im Rat, auf Grünem Landesparteitag / Kreismitgliederversammlung / Ortsversammlung gefordert, dass technische Maßnahmen vom LLUR/Umweltministerium angeordnet werden müssen, um einen Betrieb zu gewährleisten von dem keine Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung am Kohlekraftwerk ausgehen.
Auch wenn für die Durchführung technischer Maßnahmen das Kohlekraftwerk stillgelegt werden muss - vorsorglicher Gesundheitsschutz der Menschen geht vor!
Besonders eklatant sind aus meiner Sicht u.a. folgende fachliche Fehler des ATC-Gutachters, der im Auftrag des LLUR eine humantoxikologische Bewertung des Partikelniederschlags verfasst hat (Dez 2029):
- Messergebnisse von Belag des Rauchgaskanals sind definitiv nicht auf emittierte Partikel übertragbar, so wie im ATC-Gutachten postuliert.
Es handelt sich bei den emittierten Partikeln nachweislich nicht um standardisierte Gemische immer gleicher Zusammensetzung. Das zeigen alle zu Grunde liegenden Messergebnisse der letzten Jahre - und das wird sogar vom ATC-Gutachter selbst an vielen Stellen eingeräumt. Bei unterschiedlicher Zusammensetzung unterscheiden sich die Partikel in Folge auch in ihren chemischen Eigenschaften. Nachweislich besitzen alle emittierten Partikel einen sehr niedrigen pH-Wert, der zwar variiert, aber in Konsequenz dennoch zu einem Gesundheitsrisiko für die Menschen am Kraftwerk führt. Es verwundert mich schon, dass keinem der Fachleute im LLUR/Umweltministerium die widersprüchlich geführte Argumentation des ATC-Gutachters in diesem Punkt aufgefallen ist und auch keine Kritik daran erhoben wurde, dass der ATC-Gutachter in seinem Gutachten behauptet, dass heterogene Gemische/Partikel in ihren chemischen Eigenschaften gleichzusetzen wären.
- Die Mittelung von Ergebnissen von pH-Wert-Messungen, die über mehrere Jahre und von verschiedenen Proben in unterschiedlichen Laboren erfolgten, ist sicherlich kein korrektes Verfahren, um die aktuelle Gesundheitsgefährdung durch emittierte Partikel im Kraftwerksumfeld fachlich zu bewerten - insbesondere bei zunehmend sinkenden pH-Werten sprich zunehmend säurehaltigeren Partikeln in 2019.
Durch die Bildung eines Mittelwertes einer Zeitreihe wurden die Messungen von 2019 entschärft. Dabei hätte dem LLUR doch daran gelegen sein müssen, eine Bewertung fokussiert auf 2019 zu erhalten - zum Schutz der Bevölkerung.
- Die einfache Übertragung der Ergebnisse des Rinderaugentestes (BCOP-Test, OECD 437) von 2017 mit Belagsproben aus dem Rauchgaskanal, die einen pH-Wert von 2,3 hatten, auf eine neue Situation in 2019, ist fachlich nicht nachvollziehbar.
Schließlich sprechen wir aktuell über pH-Werte der emittierten Partikel mit einem Wert um 1. Da stockt einer Fachfrau schon der Atem, denn natürlich würde ein BCOP-Test jetzt andere Ergebnisse liefern, die mit großer Wahrscheinlichkeit "ätzende Wirkung" als Ergebnis hätten. Zusätzlich ist der Rinderaugentest 2017 nicht korrekt durchgeführt worden, weil ohne wissenschaftliche Begründung von der OECD-Richtlinie im Testverfahren abgewichen wurde und der Test ohne vorgeschriebene Flüssigkeitszugabe durchgeführt wurde. Die Partikel reagieren nur bei Flüssigkeitszugabe sauer - das ist allseits bekannt - das Ergebnis des BCOP-Tests von 2017 hat damit seine Aussagekraft verloren. Das hätte dem LLUR eigentlich schon damals in 2017 auffallen müssen! (Das Testergebnis wies allerdings selbst unter diesen Bedingungen darauf hin, dass eine reizende Wirkung der Partikel sehr wahrscheinlich und damit eine Gesundheitsgefahr gegeben ist)
- Die Einstufung von Aluminiumsulfat als "schwer augenschädigend" bei der ECHA erfolgte nicht "gelegentlich und freiwillig" von einigen Unternehmen wie im ATC-Gutachten behauptet, sondern ganz im Gegenteil: Aluminiumsulfat wurde von über 700 Unternehmen auf Grundlage der in der EU gültigen CLP-Verordnung (Regulation (EC) 1272/2008) als "schwer augenschädigend" notifiziert.
Diese Angabe des ATC-Gutachters hat das LLUR anscheinend ebenfalls nicht überprüft. Dabei geht es gerade bei der Bewertung der Gesundheitsgefahr, insbesondere um den Gefahrstoff Aluminiumsulfat, der doch nachweislich in den emittierten Partikeln vorhanden ist.
- Der ATC-Gutachter behauptet in seinem Gutachten ohne eine valide Erhebung vorzuweisen, dass es im Kraftwerksumfeld bislang zu keinen Gesundheitsschäden gekommen sei.
Diese komplett aus der Luft gegriffene Behauptung schiebt der ATC-Gutachter in seinem Gutachten als einen Beleg vor, dass von den Kraftwerkspartikeln kein Gesundheitsrisiko ausginge. Auch diese Angabe des ATC-Gutachters hat das LLUR anscheinend nicht überprüft.
Viele der im Gutachten erwähnten Kritikpunkte an der Bewertung des ATC-Gutachters habe ich natürlich auch mit unserem Umweltminister wiederholt diskutiert, zuletzt im Februar 2020 auf der Grünen Kreismitgliederversammlung als der Grüne Ortsvorstand Wedel erneut einen Antrag zur Abstellung der Partikel-Emissionen stellte. Natürlich hätte ich mir gewünscht, mehr Gehör zu erhalten (so wie bei der Sommerabschaltung).
Die BI hat nun zum Glück durch ihr Durchhaltevermögen und rein finanziert durch Spenden ein Gutachten in Händen, dass die Bewertung des LLUR-ATC-Gutachtens mit guten, fundierten Argumenten nicht nur fachlich widerlegt, sondern quasi in der Luft zerreißt.
Die LLUR-Aufsichtsbehörde sowie das Umweltministerium müssen auf Grundlage dieses neuen Gutachtens nun endlich proaktiv handeln - HKW Wedel abschalten, bis ein gefährdungsfreier Betrieb gewährleistet ist!
Petra Kärgel, April 2020
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