Änderungsantrag zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung


Der folgende Änderungsantrag zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Wedel wird am 29.09. gestellt bzw. wurde gestellt. 

 

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Fraktion im Rat zu Wedel

Haupt- und Finanzausschuss, 29.09.2014

 

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Der Entwurf des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Wedel spiegelt nicht in aller Deutlichkeit wider, dass die Stadtverwaltung Wedel gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG, 1994, 562) umzusetzen. Im gesetzlich vorgeschriebenen Frauenförderplan (§ 11, GstG) soll die Stadtverwaltung Maßnahmen nennen und ergreifen, die die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst tatsächlich durchsetzen.

Dass auch die männlichen Kollegen in der Stadtverwaltung von diesen Maßnahmen der Frauenförderung profitieren ist gut für die allgemeine Personalpolitik der Stadt und fördert auch die Akzeptanz des Frauenförderplans, ist jedoch nicht das wesentliche Ziel des GstG.

Der vorliegende „Gleichstellungsplan“ vermischt GstG und allgemeine Ziele der Personalpolitik der Stadtverwaltung. Das entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen des Frauenförderplans nach GstG § 11.

Folgende Änderungen sollen am Entwurf des Frauenförderplans 2014 – 2018 vorgenommen werden, um dem schleswig-holsteinischem GstG besser gerecht zu werden:

 

 

  1. Seite 3: Streichung der Einführung, weil nicht grundsätzlich konform mit GstG

 

  1. Seite 3, Punkt 2.1., 1. Absatz, dritte Zeile, soll eingefügt werden:

Die Stadt Wedel hat die gesetzliche Verpflichtung, Maßnahmen zu entwickeln, die dem Grundgesetz und dem Gleichstellungsgesetz (GstG) Schleswig-Holstein gerecht werden. (Streichung des Satzes: Der öffentliche Dienst ist nach dem Gesetz…)

Als ein Instrument, um diesen Prozess voranzubringen, ist gemäß § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst, die Erarbeitung eines Frauenförderplanes vorgesehen, im Folgenden „Gleichstellungsplan“ genannt. „Der Gleichstellungsplan enthält für jeweils zwei Jahre verbindliche Zielvorgaben, bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellungen und Beförderungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind." Folgerichtig strebt die Stadt Wedel an, den Frauenanteil in den Besoldungs- und Entgeltsgruppen sowie Gremien in ihrer Verwaltung, in denen Frauen aktuell unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Frauen werden nach den so genannten Vorrangregelungen (§§ 3 bis 6 GstG) bei Stellenbesetzungen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Der Gleichstellungsplan enthält besondere Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und soll Frauen wie Männern ermöglichen, den Anforderungen der Familienarbeit und einer Erwerbstätigkeit gleichermaßen nachzukommen.

 

Der Gleichstellungsplan verfolgt folgende Ziele:

 

 

  1. Seite 4, erste Zeile, muss es laut GstG, § 1, Absatz 2, heißen:

Gerechte Beteiligung von Frauen (Streichung: und Männern) an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien.

  1. Seite 8, Punkt 3.6. Führungspositionen: Streichung des letzten Absatzes, anstelle dessensoll eingefügt werden:

Auf Grundlage der Vorrangregelungen des GstG (§§ 3 bis 6 GstG) werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung die vier Stellen vorrangig mit Frauen nachbesetzt. Der Frauenanteil in Führungspositionen würde dann 35 Prozent betragen.

 

  1. S. 18 – 21, Anlage 1, Bestandsaufnahme der Beschäftigungsstruktur, soll zur Erfolgskontrolle der ergriffenen Maßnahmen eingefügt werden:

Die prozentuale Veränderung des Frauen-/Männeranteils in den Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen im Vergleich zum Stand des jeweils letzten Frauenförderplans sowie zum Stand vor ca. 20 Jahren, wo der 1. Frauenförderplan der Stadtverwaltung Wedel in Kraft trat.

 

  1. S. 13, Anlage 2, Maßnahmenkatalog, sollen folgende konkrete Ziele genannt werden:

Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf Grundlage des GstG bis eine annähernd paritätische Besetzung von Frauen und Männern erreicht ist.

6.1 Teilziel: Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen von 24 Prozent auf 35 Prozent auf Grundlage des GstG (§§ 3 bis 6).

6.2 Teilziel: Erhöhung des Anteils von Frauen in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen auf Grundlage des GstG (§§ 3 bis 6).

6.3 Maßnahme: Gezielte Ansprache von Frauen im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten bei Stellenausschreibungen: z. B.: Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.

 

  1. Der Maßnahmenkatalog des Frauenförderplanes enthält Maßnahmen/Kosten allgemeiner Personalpolitik. Die Stadtverwaltung sollte prüfen, ob der Frauenförderplan nach GstG § 11 dafür als Kostenstelle herhalten sollte.

 

  1. S. 22 – 25, Anlage 3, enthält nur eine stark gekürzte Fassung des GstG. Es soll zur umfassenden Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ungekürzte Text des Gleichstellungsgesetzes von §§ 1 bis 16 eingefügt werden.

U.a. fehlen z.B. im gekürzten Auszug des GstG, Anlage 3…

vom § 7 Arbeitsplatzausschreibung, folgende Absätze: 2, 4, 5, 6, 7 (Dokumentation, wie ein Arbeitsplatz besetzt wurde (Mann/Frau), Anteil von Frauen an Bewerbungen, Auswahlgremium…)

vom § 11 Frauenförderplan, fehlen die Absätze 2 bis 9.

 

Insgesamt fehlen also relevante Inhalte des Gleichstellungsgesetzes, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Wedel nicht vorenthalten werden dürfen.

 

  1. In der BV/2014/088/1 soll bei unter „Begründung“ als letzter Absatz eingefügt werden:

Der Erfolg der Maßnahmen ist in zwei Jahren zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Dazu wird ein kurzer Zwischenbericht mit hierfür relevanten Statistiken vom Fachdienst Personal in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten im ersten Halbjahr verfasst.

aus dem HFA zu finden.

Termine Wedel

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Die Podiumsdiskussion findet statt am 11.10.2024 um 17 Uhr im Rist-Forum. Einlaß ist 16:30 Uhr.

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