Durchstarten bei Solarenergie

Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für PL 14.02.23 - einstimmiger Beschluss:
Potentialflächen für Solarenergie-Freiflächenanlagen im Außenbereich identifizieren und bewerten

  1. A)  Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Identifizierung und Bewertung der Flächen im Außenbereich, die als Potentialflächen für Solarenergie-/Solarthermieanlagen in Frage kommen (auch in Landschaftsschutzgebieten (Randzone)).

  2. B)  Auf Basis der identifizierten Potentialflächen wird zeitnah ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.

  3. C)  Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit der Solarkampagne.SH (IB.SH Energieagentur) aufzunehmen, um eine kostenfreie Initialberatung zu Umsetzungsmöglichkeiten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen für die Strom- und Wärmeerzeugung in Wedel zu erhalten.
    Die Beratung der IB.SH Energieagentur richtet sich an alle kommunalen Akteure wie Kommunal- verwaltungen und kommunale Energieversorger. solarkampagne.sh

Anfrage:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Kreis zum interfraktionellen Antrag „Änderungen der LSG-Verordnungen für Aufnahme der Ausnahme Solarfreiflächenanlagen in LSG“ dem Ausschuss zu erläutern sowie über eventuelle höherrangige EU-Vorschriften in diesem Zusammenhang zu informieren (siehe Protokoll 6.12.22).

  2. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über den aktuellen Stand der kommunalen Wärme- und Kälteplanung für das Stadtgebiet zu informieren.

Begründung:

Um die gesetzlich gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze sehr viel mehr Fahrt aufnehmen – auch in Wedel. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch in Deutschland zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ihr Anteil muss sich innerhalb von sieben Jahren fast verdoppeln, so dass Wind- und Solarenergie dreimal schneller ausgebaut werden müssen als bisher. Für Schleswig-Holstein muss in Folge bis 2030 insgesamt 7,71 GW und bis 2045 insgesamt 16,27 GW Solarenergie erzeugen. Diese Energiemenge ist durch Dachanlagen alleine nicht erreichbar*, auch nicht in Wedel.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere im Kreis Pinneberg**, stockt seit Jahren und muss stark beschleunigt werden. Dazu wurden im Bund schon Barrieren und Hemmnisse in Gesetzen beseitigt.
Den Kommunen eröffnet sich u.a. durch § 9 Abs. 1 Nr. 23 des novellierten Baugesetzbuches die Möglichkeit, aus „städtebaulichen Gründen“ im Bebauungsplan Gebiete festzusetzen, in denen „bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen“.

Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen z. B. ein Solar-Freiflächenanlage errichtet werden soll, obliegt der zuständigen Gemeinde vor Ort. Solar-Freiflächenanlagen können nicht überall im Außenbereich errichtet werden, sondern erfordern als nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan. Denn für die Solarenergie gibt es keine Privilegierung nach § 35 BauGB im Außenbereich, so dass sich die Zulässigkeit eines Vorhabens auf einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB stützt

Für den Ausbau der Solarenergie sind also die Kommunen mit den Regelverfahren der Bauleitplanung die Entscheidungs- und Genehmigungsebene.

Das Regelverfahren ist:

1.) Ein Rahmenplan der Potentialflächen für „Photovoltaik“ bzw. „Solarthermie“ im Gemeinde- oder besser noch im Kreisgebiet wird erstellt.

Da der Kreis Pinneberg nicht gerade für Warpgeschwindigkeit bekannt ist, sollten wir uns auf das eigene Stadtgebiet konzentrieren. Dieser Verfahrensschritt muss mit höchster Priorität durchgeführt werden. Eventuell kann die IB.SH Energieagentur dabei beratend unterstützen.

2.) Für die ausgewählte(n) Fläche(n) ist ein Bebauungsplan zu erstellen und ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
In den „Textlichen Festsetzungen“ des Bebauungsplans für Freiflächen-PV-Anlagen sollte z.B. eine zeitliche Befristung, Pflanzgebote, Pestizidverbot festgesetzt werden. Eventuell kann die IB.SH Energieagentur auch hier dabei beratend unterstützen. Die Solar-Energieerzeugung sollte bestmöglich mit dem Schutz bzw. Förderung der Biodiversität oder auch landwirtschaftlichen Nutzung unter einen Hut gebracht werden.
Es findet eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie reguläre Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und damit auch des Kreises statt. Es sollte versucht werden, die Verfahrensdauer stark zu beschleunigen.

Hemmend ist, dass der Kreis Pinneberg in den Kreisverordnungen für die Landschaftsschutzgebiete Anlagen für die Solarenergie als genehmigungsfähig aufnehmen muss und sich bis heute damit schwertut.
Entsprechende Anträge liegen dem Kreis u.a. aus Wedel sowie aus Hetlingen und Haseldorf vor.
Grundlegend ist der Solar-Erlass des Landes vom September 2021. Dieser steht in den kommenden Monaten zur Novellierung an und soll zur Klärung von Fragen der Flächeneignung und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Der Solar-Erlass gilt auch im Kreis Pinneberg – Solarfreiflächenanlagen können danach u.a. nach ökologischer Abwägung auch in LSG errichtet werden – entfaltet aber bislang keine spürbare Wirkung.

Gut geplante Solarenergie-Freiflächenanlagen wirken sich in den betroffenen Flächen positiv auf die lokale Biodiversität aus, da u.a. deutlich weniger Pestizide auf landschaftlich intensiv genutzten Flächen aufgebracht werden. Durch AGRI-PV-Anlagen könnte gleichzeitig Energie und landwirtschaftliche Ernte betrieben werden. Die Energieausbeute bzw. Stromerzeugung liegt laut unseren Stadtwerken Wedel bei etwa 1,7 MW/a bei zwei Hektar Solarfreifläche, die etwa 650 Haushalte in Wedel versorgen könnten.

Die Einnahmen sind gewerbesteuerpflichtig.

Petra Kärgel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Foto von Andreas Gucklhorn auf Unsplash

Quellen:
*Gutachten Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme IS, Februar 2022, erarbeitet im Auftrag des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein,

www.schleswig- holstein.de/DE/fachinhalte/E/energiewende/Downloads/gutachtenPV_ST_Ausbau.pdf?__blob=publicationFile &v=1

**Ausbau der erneuerbaren Energien 2021 in Schleswig-Holstein nur wenig gestiegen, Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein sieht noch viel Potenzial, PM Januar 2022,

www.lee- sh.de/datei/de/pm_20220106_ausbau_erneuerbare_energien_2021_171.pdf



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