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Die Debatte um die Bushaltestelle 395 am Fährenkamp sowie eine sichere Querung der Landstraße 105 zog sich schon fast ein Jahr hin. Die Bushaltestelle kommt, aber die von der unteren Verkehrsbehörde vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h für eine sichere Querung der verkehrsstarken Landstraße erschien uns überhaupt nicht sicher für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Wir haben mit einem Antrag im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) gefordert, dass eine Bedarfsampel am Fährenkamp zur sicheren Querung der vielbefahrenen Landstraße errichtet wird. Der UBF-Ausschuss beschloss unseren grünen Antrag einstimmig!
Unser Antrag und UBF-Beschluss:
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Sichere Querung der Landstraße 105 am Fährenkamp durch eine Bedarfsampel, UBF 10.11.22
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt:
Begründung:
Die Mitglieder des UBF-Ausschusses waren sich am 25.8.22 im Wesentlichen darüber einig, dass für eine sichere Querung der Landstraße am Fährenkamp eine Bedarfsampel geplant und errichtet werden müsste. Der ÖPNV / Buslinie 395 fährt seit dem 12. Dezember 2021 in den Hauptverkehrszeiten alle 30 Minuten. Damit die Anwohner*innen des Fährenkamps – zu denen auch Kinder und Senioren zählen – sicher über die Straße zu der noch zu errichtenden Bushaltestelle kommen, beantragt unsere Grüne Fraktion jetzt schriftlich die Errichtung einer Bedarfsampel so wie in der MV/2022/055 von der Verwaltung angesprochen.
Die von der unteren Verkehrsbehörde vorgeschlagene alleinige Absenkung der Geschwindigkeit von 80 auf 60 km/h reicht aus unserer Sicht keinesfalls aus, um eine sichere Querung der vielbefahrenen Landstraße (L 105) zu gewährleisten. Zu den Hauptverkehrszeiten ist die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf der L 105 besonders hoch, so dass Schulkinder / Anwohner*innen, die den Bus nutzen möchten, bei der Überquerung der Straße aus unserer Sicht einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt wären.
Zur sicheren Querung der L 105 steht zum Beispiel am Ortsausgang/-eingang Appen (innerorts, 50 km/h) zur Nutzung der Bushaltestelle 395 (Denkmal / Appen-Etz) ebenfalls eine Bedarfsampel zur Verfügung. Obwohl die Bushaltestelle 395 im Bereich Eggern-/Fährenkamp nicht innerhalb der geschlossenen Ortschaft Wedel liegt, hier viel schneller gefahren wird – und damit ein wesentliches höheres Unfallrisiko für querende Fußgänger*innen besteht – wird laut unterer Verkehrsbehörde für eine sichere Querung keine Bedarfsampel in Betracht gezogen. Für uns unverständlich. Die Ablehnung einer Bedarfsampel, die für eine wirklich sichere Querung sorgen würde, begründet die untere Verkehrsbehörde mit der Richtlinie FGÜ 2001. Unserer Fraktion erschließt sich aber nicht, warum die Verkehrsaufsicht hier die Richtlinie FGÜ 2001 für die Einrichtung einer sicheren Querung heranzieht, weil die Richtlinie FGÜ 2001
a) nur für Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften und
b) nur auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h gilt.
Wenn die R-FGÜ 2001 keine Regelungen für Querungen außerorts / Geschwindigkeit > 50 km/h beinhaltet, warum wird dann dennoch die Fußgängerverkehrsstärke (50 Querungen/Stunde) aus der R-FGÜ 2001 für eine Entscheidung herangezogen? Aus unserer Sicht müssten doch die Verkehrsstärke auf der Landstraße sowie die wesentlich höhere Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs ausschlaggebend für die Planung einer sicheren Querung der L 105 sein.
Wir sehen keine Alternative zu einer Bedarfsampel, damit die Menschen sicher über die Landstraße zur Bushaltestelle am Fährenkamp kommen.
Petra Kärgel für Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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