Wedel: Energiesparen & Klimaschutz jetzt!

Die Gas- und Strompreise explodieren und wir sind mittendrin in der Klimakrise.
Das Bundeskabinett hat Ende August weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden. Die Regelungen treten zum 1. September (kurzfristige Maßnahmen) und zum 1. Oktober (mittelfristige Maßnahmen) in Kraft. Auch die Stadt Hamburg reagierte. Der Hamburger Senat beschloss kürzlich einen dezidierten 25-Punkte-Plan zum Energiesparen. Darüber hinaus plant Hamburg gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern eine Energiespar-Initiative.
Wir sind der Ansicht: Nicht nur wegen der hohen Energiekosten, die den Wedeler Haushalt belasten, und der Gasknappheit müssen wir Energie einsparen. Es geht auch um eine wesentliche Einsparung des Treibhausgases CO2, um dem Klimawandel zu begegnen.
Deswegen fragen wir: Was macht Wedel? Dazu haben wir am 29.8.22 eine umfangreiche Anfrage Energiesparplan für Wedel“ im Haupt- und Finanzausschuss gestellt:

Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen „Energiesparplan für Wedel“, HFA 29.08.22

Die Verwaltung wird gebeten zu dem vom Hamburger Senat beschlossenen 25-Punkte-Plan – „Energiesparplan“ Stellung zu beziehen:

  • Plant die Stadtverwaltung Wedel einen ähnlichen Maßnahmenkatalog für eine Energieeinsparung im öffentlichen Bereich bzw. welche der der genannten Punkte des 25-Punkte-Plans wären aus Sicht der Verwaltung in Wedel sinnvoll umsetzbar?
     
  • Plant die Stadtverwaltung Wedel ähnlich wie Hamburg eine „Energiespar-Initiative“ für unsere Stadt, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Vereine und Verbände zum Energie sparen zu motivieren?

Der Hamburger Senat hat 25 Energiesparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Sie sollen einen bestmöglichen Beitrag leisten, damit die Europäische Union ihre Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden werden kann:

  1. Die Raumtemperatur in Büros der öffentlichen Gebäude soll auf die Mindesttemperatur nach „Arbeitsstättenrichtlinie für Arbeitsräume mit vorwiegend sitzender Tätigkeit“ reduziert werden (aktuell: 20°C).
  2. In Fluren, Hallen, Foyers, Technik- und Kopierräumen sowie WCs und Teeküchen sollen die Thermostate prinzipiell auf die Werte herunterreguliert werden, die nach geltenden Arbeitsschutzvorschriften die jeweiligen Mindestwerte sind (aktuell: 21°C).
    Wenn durch den Bund die Arbeitsstättenrichtlinien angepasst werden, werden die Raumtemperaturen entsprechend verändert.
  3. Heizungsanlagen werden modernisiert und effektiviert durch einen hydraulischen Abgleich, eine schärfere Überwachung und Anpassung von Regelungseinstellungen des Heizsystems sowie die Installation intelligenter Thermostatventile. Die Erneuerung der Heizpumpen wird angestrebt. Wo angezeigt, wird die Wärmedämmung im Bereich der Heizkörper (Heizkörpernischen) verbessert.
  4. Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Beschäftigte mit vergleichbarem Aufgabenbereich sollen die Funktion der Energiebeauftragten übernehmen können, die in ihren Dienststellen als Ansprechpartner und für Beratungen präsent sind. Dafür werden sie entsprechend qualifiziert werden.
  5. Der Energieverbrauch soll auch bei der Lüftung öffentlich genutzter Gebäude reduziert werden, soweit es die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie zulässt. Das Stoßlüften soll zur Regel werden, mobile Luftreinigungsgeräte in gut belüftbaren Räumen sollen abgeschaltet werden und Raumlufttechnische Anlage sollen in ihren Normalzustand (vor der Pandemie) rückversetzt werden.
  6. Die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden wird weiter modernisiert und möglichst reduziert: Im Innen- wie im Außenbereich ersetzen energiesparende LED-Leuchten herkömmliche Glühlampen und Leuchtstofflampen; auf Verkehrsflächen und Fluren, in Fahrrad-Abstellanlagen oder Sanitärräumen wird die Dauerbeleuchtung durch Bewegungsmelder ersetzt, bei Lichtsystemen mit automatischer Abschaltung soll die Dauer der Beleuchtung und im Übrigen der Anteil der tatsächlich genutzten Leuchten reduziert werden.
  7. Die Anzahl der Kopiergeräte und Drucker wird überprüft und reduziert.
  8. Die Nutzung privat beschaffter Kleingeräte, insbesondere Heizlüfter, Ventilatoren etc. ist schon jetzt teilweise untersagt und wird nun grundsätzlich unterbunden.
  9. Büros und vergleichbare Nutzflächen mit nur geringer Auslastung sollen abschnittsweise geschlossen werden, um Bedarfe an Heizung, Licht und IT zu reduzieren.
  10. Nicht genutzte Geräte müssen ausgeschaltet werden, wie zum Beispiel Steckerleisten nach Dienstschluss (kein Stand-by-Betrieb von Bildschirmen und Computern).
  11. Um Kühlung zu sparen, sollen Büroräume im Sommer morgens und abends gelüftet und im Übrigen verschattet werden, um deren Aufheizen zu vermeiden. In der kalten Jahreszeit sollen Außenrollläden oder -jalousien heruntergelassen werden, um die Dämmwirkung zu nutzen.
  12. Warmes Wasser wird schon heute nicht flächendeckend in öffentlichen Gebäuden bereitgestellt. Soweit dies nicht aus funktionalen Gründen erforderlich ist (zum Beispiel Duschen an den Einsatzdienststellen der Feuerwehr), wird die Warmwasserbereitstellung komplett eingestellt und kleine Durchlauferhitzer (Untertischgeräte) insbesondere in WC-Anlagen außer Betrieb genommen.
  13. Die Voreinstellungen von Klimaanlagen werden in allen Dienstgebäuden überprüft, um unnötig tiefe Temperaturen z.B. in Büro- und EDV-Serverräumen zu vermeiden. Eine Kühlung auf weniger als 26 Grad ist in Büroräumen nicht vorzunehmen. Sollte der Bund hier die Arbeitsstättenrichtlinien verändern, wird diese Temperaturvorgabe entsprechend angepasst. In geeigneten Gebäuden werden die Zugänge auf einzelne ausgewählte Eingänge beschränkt.
  14. Alle elektrischen Geräte werden auf ihre Energieeffizienz überprüft und ggf. ausgewechselt. Der jeweilige Energieverbrauch soll durch Leistungsmesser besser erkannt werden, weshalb ein Leihsystem eingeführt werden soll.
  15. In Kühlschränken soll die Temperatur 7 Grad nicht unterschreiten.
    Diese Maßnahmen betreffen alle öffentlichen Gebäude. Sie sollen auch dort umgesetzt werden, wo die Stadt Flächen gemietet hat. Die ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH wird auf die Vermieterinnen und Vermieter zugehen und die Kooperation suchen, um auch bestehende Mietverträge zum Beispiel mit Blick auf hydraulische Abgleiche, moderne Thermostate und zentrale Regulierungsmöglichkeiten anzupassen.
    Eine Kampagne soll die Beschäftigten in den öffentlichen Gebäuden über möglichst energiesparendes Verhalten aufklären und neue Ideen zum Energiesparen anstoßen.
  16. Auf das Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden wird weitgehend verzichtet.
  17. Außerhalb ihrer Nutzungszeiten werden Wege in Park- und Grünanlagen, bezirkliche Sportanlagen und Jogging-Strecken nicht mehr beleuchtet, ohne die Verkehrssicherung der Wege zu gefährden oder Angsträume zu schaffen.
  18. Jegliche Beleuchtung und alle Lichtzeichenanlagen sollen unter anderem durch Umrüstung auf LED modernisiert werden.
  19. Für Wedel nicht relevant: Der Betrieb von Brunnenanlagen soll am 15. September 2022 eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Brunnen am Platz der Republik in Altona, am Kaiser-Wilhelm-Platz in Bergedorf und den Brunnen im Innenhof des Hamburger Rathauses).
  20. Die Alsterfontäne sowie der Brunnen und der Geysir im Inselpark sollen abgeschaltet und die Wasserspiele sowie die Wasserlichtorgel in Planten un Blomen eingestellt werden.)
  21. Die bei der Bäderland Hamburg GmbH schon durchgeführten Maßnahmen zur Temperaturabsenkung in den Außenbecken der Ganzjahresschwimmbäder von 28°C auf 25°C werden fortgeführt. Maßnahmen in den Hallenbädern werden noch geprüft.
  22. Für Wedel nicht relevant: (Im Bereich der Fernwärme der HEnW wird die Isolierung der Übergabestationen optimiert, entsprechende Umsetzungskonzepte werden angestoßen.)
  23. Die in der Corona-Pandemie entwickelten Lösungen zur Reduzierung von Dienstreisen, wie vor allem Videokonferenzen, werden intensiv weiter genutzt.
  24. Hamburg wird eine Energiedatenbank für alle FHH-Gebäude schaffen, z.B. auf Basis von bestehenden Systemen städtischer Energiegesellschaften.
  25. Die Nutzung von Aufzügen wird eingeschränkt, soweit es die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht beeinträchtig und objektbezogen umsetzbar ist. Für Wedel nicht relevant: Paternoster werden ausgeschaltet.

Darüber hinaus ist gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern eine Energiespar-Initiative für unsere Stadt Hamburg geplant
Quelle:
(https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/16417690/2022-08-16-bukea-energiesparplan/9).

Dagmar Süß für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Petra Kärgel, 31.8.22



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