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Unsere Forderung lautet nach wie vor: Eine Bedarfsampel sowie eine deutliche Absenkung der Geschwindigkeit im Querungsbereich am Fährenkamp, um eine sichere Querung der Landstraße zur Bushaltestelle zu ermöglichen!
Die Anwohner:innen im Fährenkamp sind vom ausgebauten ÖPNV abgehängt, eine ordnungsgemäße Haltestelle Richtung Wedel ist nicht vorhanden und bei ungesicherter Querung der Landstraße besteht große Unfallgefahr. Steuergeld wird verschleudert. Anwohner:innen des Fährenkamps haben immer wieder in den Ausschüssen nachgefragt, wie der Stand der Umsetzung ist – es gab von der Verwaltung dazu unterschiedliche Antworten und Aussichten.
Unsere Forderung lautet nach wie vor: Eine Bedarfsampel sowie eine deutliche Absenkung der Geschwindigkeit im Querungsbereich am Fährenkamp, um eine sichere Querung der Landstraße zur Bushaltestelle zu ermöglichen!
Antwort der Verwaltung (MV 2022 / 55) im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) am 25.08.22:
Mitte 2021 ist die Stadt Wedel seitens der Verkehrsbetriebe VHH und SVG darüber informiert worden, dass ab Dezember 2021 die Buslinie 395, bis dato zw. Pinneberg und Tangstedt verkehrend, nach Wedel und Norderstedt (Garstedt) verlängert werden soll. Dabei sollen alle bestehenden Haltstellen der Linie 389 genutzt werden, da diese Linie dann entfällt.
Es wurde auf die regionale Verkehrsnetzplanung des Kreises Pinneberg RNVP 2022-2026 verwiesen.
An der Pinneberger Straße gibt es nur in Fahrtrichtung Pinneberg, vor der Einmündung Fährenkamp, eine Haltestelle (Busbucht). In Fahrtrichtung Wedel existiert nur ein unbefestigter Haltepunkt im Bereich der Buskehre am Eggernkamp.
Die Anlage einer neuen Haltestelle (Busbucht) an der Pinneberger Straße, Höhe Eggernkamp, wird von allen Beteiligten als erforderlich gesehen, um zukünftig allen Nutzern der Buslinie 395 in Richtung Wedel einen Ein- und Ausstieg in Nähe der Holmer Sandberge bzw. nahe Klövensteen (über Fährenkamp) zu ermöglichen.
Im Herbst 2021 hat die Verwaltung die politischen Gremien über die geplante Neuanlage einer Bushaltestelle an der Pinneberger Straße informiert. Es wurden entsprechende HH-Mittel für 2022 gemeldet, um die Busbucht baulich errichten und ggf. eine sichere Querung über die Pinneberger Straße mittels LSA (Fußgängerampel) herstellen zu können.
Mit Freigabe der HH-Mittel, Ende Februar ´22, wurde ein Ingenieurbüro als Unterstützung für die erforderlichen Planungsleistungen gesucht. Im April ´22 konnte ein Büro beauftragt werden.
Die Vor-/Entwurfsplanung, inkl. einer Kostenberechnung, für eine Busbucht, wurde Ende Juni vorgelegt. Die Unterlagen sind verwaltungsintern geprüft worden. Dabei musste festgestellt werden, dass die grob geschätzten Kosten in Höhe von 50.000,- € für die Errichtung der Busbucht, inkl. Wartebereich, nicht ausreichen werden. Es ist mit einer Verdoppelung der Kosten zu rechnen. Dieses begründet sich u. a. durch die Länge (60 m) und der massiven Befestigung (0,65 m dick) der Busbucht, aber auch durch umfangreiche Baumschutzmaßnahmen an der im Einmündungsbereich Eggernkamp vorhandenen, geschützten Baumgruppe sowie erforderlicher, umfangreicher Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Baustellen-LSA) während der Bauzeit. Eine entsprechende Aufstockung des Budgets ist erforderlich.
Die Planungsunterlagen sind Ende Juli sowohl beim SVG (Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungs-gemeinschaft) als auch beim LBV SH (Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) eingereicht worden. Der SVG bezuschusst den Umbau bzw. die Neuanlage von Haltestellen (inkl. Wartebereich) mit max. 22.500,- €. Der LBV SH hat als Straßenbaulastträger die Baumaßnahme an der L105 zu genehmigen. Wir erhoffen uns zeitnahe Rückmeldungen / Genehmigungen. Sobald diese vorliegen, wird die Maßnahme ausgeschrieben und baulich umgesetzt. Ziel ist es, die Bushaltestelle bis zum neuen Fahrplan am 15.12.2022 in Betrieb zu nehmen.
Randbedingungen:
Der VHH hat eine Probebefahrung des betroffenen Bereiches mit einem 12m-Stadtbus durchgeführt. Ein Befahren der bestehenden Kehre am Eggernkamp, von Norden (Pinneberg) kommend, war nur sehr schwer möglich. Der gesamte Bereich der Kehre, auch der unbefestigte Seitenstreifen (inkl. Bewuchs) musste in Anspruch genommen werden. Der VHH geht davon aus, dass auf der Linie künftig auch 13m-Low-Entry-Busse und 18,75m-Gelenkbusse zum Einsatz kommen. Mit diesen Fahrzeugtypen ist ein Befahren der Kehre überhaupt nicht möglich. Somit kann in der Kehre keine Bushaltestelle angedacht bzw. baulich angelegt werden.
Der Verwaltung ist der langjährige Wunsch der Anwohner nach einer F-LSA (Fußgänger-/Bedarfsampel) im Bereich Fährenkamp bekannt. Für eine sichere Querung der Pinneberger Straße erscheint diese auch sinnvoll. Formal wird die erforderliche Fußgängerverkehrsstärke nach der R-FGÜ 2001, diese beträgt 50 Querungen in der Spitzenstunde an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr, im Bereich Fährenkamp zurzeit und ggf. auch zukünftig nicht erfüllt.
Die untere Verkehrsbehörde empfiehlt daher, mit Errichtung / Inbetriebnahme der neuen Bushaltestelle, die Geschwindigkeit im Bereich Eggern-/Fährenkamp von derzeit 80 km/h auf 60 km/h herabzusetzen. Die Zustimmung der Verkehrsfachaufsicht des Landes SH dazu wurde bei einem Ortstermin am 21.07.2022 in Aussicht gestellt.
Sofern eine F-LSA, abweichend von den v. b. Richtwerten, angeordnet werden soll, ist eine vorherige fachliche Abstimmung mit dem Land SH erforderlich und die Genehmigung des Straßenbaulastträgers (LBV SH) einzuholen. Vorab sollte der politische Wille, über einen Antrag / Beschluss, bekundet werden, dort eine F-LSA zu planen und zu errichten.
Grundsätzlich müsste der Straßenbaulastträger (LBV SH) die gesamte Baumaßnahme durchführen und auch die Kosten tragen. Eine Vorabstellungnahme des LBV SH lautet aber wie folgt: „Grundsätzlich ist es so, dass der Verursacher (hier die VHH) sämtliche Kosten zu tragen hat. Dieses würde dann auch für das Aufstellen einer LSA (Ampel) zutreffen. Wir als Straßenbaulastträger werden in der Sache nur beteiligt, um eine Genehmigung bzw. Baudurchführungsvereinbarung aufzustellen (weil an unserer Straße gebaut wird). Ansprechpartner dabei ist aber immer die Stadt Wedel. Genehmigungen und Baudurchführungsvereinbarungen mit Dritten schließen wir nicht. Der Verursacher / Stadt Wedel ist für die Planung und das Aufstellen verantwortlich und muss dem Straßenbaulastträger (LBV) für eine Genehmigung und das Aufstellen einer Baudurchführungsvereinbarung Entwurfsunterlagen (3-fach) nach RE vorlegen. In diesem Fall müsste dann auch noch ein Baulastvertrag geschlossen werden (außerhalb einer geschlossenen Ortslage). Bevor eine LSA (Ampelanlage) aufgestellt wird, müsste die Notwendigkeit dargestellt werden (Zählung erforderlich) und der Straßenbaulastträger (LBV) müsste dieser zustimmen. Der Herstellung eines Provisoriums werden wir nicht zustimmen.“
Die Stadt Wedel ist nicht Veranlasser/Verursacher dieser Maßnahme. Die neue Buslinie, inkl. Haltestelle am Eggernkamp, kommt überregional aus der Verkehrsnetzplanung des Landes SH bzw. aus dem regionalen Verkehrsnetzplan des Kreises Pinneberg RNVP 2022-2026, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben VHH und SVG. Die Verkehrsbetriebe bauen jedoch keine Bushaltestellen / -buchten. Bauliche Maßnahmen hat stets der Straßenbaulastträger aus-/durchzuführen.
Seitens der Verwaltung (Stadt) wird nun angestrebt, den LBV SH von einer Kostenerstattung zu überzeugen, zumindest in Teilen, da die Stadt nun für alles in Vorleistung tritt.
Planungsskizze der Bushaltestelle
Petra Kärgel, 30.08.2022
Die Podiumsdiskussion findet statt am 11.10.2024 um 17 Uhr im Rist-Forum. Einlaß ist 16:30 Uhr.
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