Am Wespenstieg: Unkrautvernichter zerstört Amphibienwandergebiet

Am Wespenstieg in Wedel behandelte ein Landwirt aus Hamburg Ende August eine Dauergrünlandfläche mit einem Unkrautvernichtungsmittel (vermutlich das Totalherbizid Glyphosat). Die Wiesenpflanzen starben nach dem Herbizideinsatz ab, sicher sind auch Amphibien und andere Tiere betroffen. Denn es handelte sich bei der Fläche um ein wichtiges Wandergebiet für Amphibien und Reptilien.

Direkt neben der Fläche liegt das von der Unteren Naturschutzbehörde geförderte Amphibienleitsystem, das Fröschen und Kröten eine sichere Passage der Straße ermöglicht.

Wir Grünen sind entsetzt darüber, dass der landwirtschaftliche Pächter auf Wedeler Gemeindegebiet anscheinend keine Rücksicht auf Natur- und Artenschutz genommen hat. Ob hier gegen Vorschriften und Auflagen verstoßen wurde, lassen wir jetzt durch eine Anfrage bei der Stadtverwaltung überprüfen. Wir erwarten, dass sich unser Bürgermeister aktiv und mit Nachdruck für unsere Belange in Wedel - in diesem Falle für den Naturschutz auf unserem Gemeindegebiet - einsetzt, das Heft in die Hand nimmt und in den Dialog mit Hamburg tritt. Wir müssen unsere Naturräume in Zukunft vor solcher Zerstörung schützen.

So lautet unser Prüfauftrag an die Verwaltung:

Prüfauftrag Bündnis 90/Die Grünen zum UBF, 21.10.2021:
„Zerstörung eines Aufenthalts-/Wanderbiotops von Amphibien durch Herbizideinsatz am Wespenstieg“

Ende August hat ein Mitarbeiter* der oberen Naturschutzbehörde SH, der Amphibien und Reptilien zur Erstellung einer Datenbank auf dem Landesgebiet SH erfassen wollte, festgestellt, dass der Weidebewuchs einer gemähten Dauergrünlandfläche (4 Hektar) am Wespenstieg komplett abgestorben war. Als Ursache wird der Einsatz des „Unkrautvernichters“ Glyphosat vermutet. Durch den Pestizideinsatz sind etliche Amphibien umgekommen, denn diese Fläche ist ein Hauptwandergebiet für Amphibien zu den Teichen bzw. zu ihren Winterquartieren. Diese Fläche grenzt direkt an das von der Unteren Naturschutzbehörde geförderte Amphibienleitsystem. Das Grünland ist kurz nach dem zerstörenden Pestizideinsatz umgebrochen, bearbeitet und neu eingesät worden. Die abgestorbene Fläche wurde jedoch durch Fotos dokumentiert.
Pächter der Fläche auf dem Gemeindegebiet Wedel/Hoheitsgebiet SH ist ein Landwirt aus Hamburg. Eigentümerin der Fläche ist nicht die Stadt Wedel, sondern die Stadt Hamburg. Dadurch sind Verantwortlichkeiten komplexer und das erschwert eine Klärung des Sachverhaltes.
Boden- und Pflanzenproben wurden von dem Mitarbeiter der oberen Naturschutzbehörde SH zur weiteren Untersuchung an das Pflanzenamt Rendsburg gesendet. Die Stadt Hamburg wurde ebenfalls informiert. Der Sachverhalt wurde zusätzlich bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) SH am 27.08.2021 angezeigt, mit der Bitte dafür zu sorgen, dass die Funktionsfähigkeit dieser Fläche als Wander- und Aufenthaltsbiotop weiterhin gegeben ist und um die Klärung folgender Punkte:
- Wurde die Fläche entsprechend den Naturschutzverordnungen SH behandelt?
- Was wurde bei der Behandlung der Fläche eingesetzt?
- Wurden alle weiteren Vorschriften, wie u.a. bei der Mahd, eingehalten und überwacht?

  1. Ist die Stadtverwaltung über die Situation / Herbizid-Einsatz in Kenntnis gesetzt worden?

  2. Falls Nein: Die Stadtverwaltung wird gebeten, sich mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Verbindung zu setzen, sich an der Klärung zu beteiligen und die Gremien über den Fortgang der Untersuchung auf dem Laufenden zu halten.

  3. Die Stadtverwaltung wird gebeten, alle vorhandenen Möglichkeiten zu sondieren, um für die Zukunft eine Zerstörung von Wander-/Aufenthaltsbiotopen durch Pestizideinsatz auf unserem Gemeindegebiet zu verhindern. Welche Einflussmöglichkeiten wären dazu aktuell vorhanden?

  4. Die Verwaltung wird gebeten, in einen intensiven Austausch mit der Stadt Hamburg bzw. Finanzbehörde HH zu treten, um Auflagen für Verpachtungen auf unserem Gemeindegebiet zu erreichen, die – insbesondere sensible Biotopbereiche – zukünftig vor dem Einsatz von Totalherbiziden (Glyphosat) bzw. Pestiziden bewahren. Diese Auflagen sollten natürlich auch für Pächter aus SH gelten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Petra Kärgel

*Befugnisse des Mitarbeiters sind u.a. Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen. Ferner in den Fällen §§42 und §§ 43 BNatSchG sowie § 28 an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die Vorschriften zum Schutz von Tieren wildlebender Arten eingehalten werden.



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