Ätz-Emissionen ohne Ende

Und nun dieses Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Partikelregen aus dem Kraftwerk als nicht ätzend und auch nicht als materialschädigend ansieht und diese als nichts mehr als eine normale Alttagsverschmutzung betrachtet, so dass nicht einmal eine Belästigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegt.

Der Hammer für alle Betroffenen und für uns alle in Wedel!

Dokumentierte oder gutachterlich festgestellte Ätzschäden an Autos sowie die nachgewiesenen, extrem niedrigen pH-Werte der Partikel überzeugten das Verwaltungsgericht Schleswig nicht. Dass die Wärme Hamburg Ätzschäden in der Nachbarschaft des Kraftwerks regelmäßig reguliert, auch nicht. Auch ein Gerichtsgutachten, das noch Reste eines Kraftwerkspartikels im Ätzloch einer Autolackierung und somit einen Zusammenhang mit den Kraftwerkspartikeln nachwies, veranlasste das Verwaltungsgericht nicht dazu, die Aussagekraft der Gutachten der Beklagten noch einmal hinterfragen zu wollen.

Beweisanträge der Anwältinnen der BI, die unabhängige Gerichtsgutachten forderten, die u.a. einen Zusammenhang zwischen Kraftwerkspartikeln und Schäden sowie die Wirksamkeit / Gesundheitsgefahr untersuchen sollten, wurden vom Gericht ebenfalls abgelehnt.

Es gibt auf der Liste von Vattenfall/Wärme Hamburg zu technischen Lösungen noch ungenutzte Möglichkeiten wie u.a. Partikelfilter oder Vollauskleidung des Schornsteins, um den Partikelregen endlich beizukommen.

Zu der noch offenen Liste stellte das Gericht ebenfalls keine Fragen.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Richter:innen die Möglichkeit einer unabhängigen Einschätzung bzw. Untersuchung der komplexen Situation durch ein unparteiisches Gerichtsgutachten ungenutzt ließen. Das wäre das mindeste gewesen, was das Gericht hätte tun müssen, um für Aufklärung und Lösung des Konflikts zu sorgen.

Dieser lange Kampf um ein normales Leben am Kraftwerk hat nicht nur Lebensqualität, sondern auch schon sehr viel privates Geld der betroffenen Bürger:innen verschlungen. Eine Berufung würde nochmals sehr viel Geld kosten. Dieses Problem haben und hatten die angeklagte Aufsichtsbehörde sowie die Wärme Hamburg nicht.

Das Verwaltungsgericht sollte mit seinem niederschmetternde Urteil gegen die Bürger:inneninitiative, gegen Umwelt- und Gesundheitsschutz dennoch nicht das letzte Wort behalten.

Die ätzenden Partikelregen müssen endlich beendet werden - so kann es doch nicht noch Jahre weitergehen! Wir werden die berechtigten Anliegen der Bürger:inneninitiative weiterhin unterstützen.

Petra Kärgel, Ortsvorsitzende (17. Mai 2021)



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