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Noch einmal zur Klarstellung: Die Aufsichtsbehörde/Umweltministerium sowie Hamburg Wärme behaupten, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß beim Betrieb des Kraftwerks eingehalten würden. Falsch! Es existiert überhaupt kein Grenzwert für Säure(-Partikel) im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Zweck des Gesetzes ist es, dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen: "Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."
Emittierte Säuregemische aus unserem Kraftwerk am Elbhochufer mit einem pH-Wert um 1 stellen definitiv eine Gesundheitsgefahr dar und für diese Ätzgefahr ist kein Grenzwert im BImSchG-Gesetz definiert.
Es gibt Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)/MAK-Grenzwerte für Säuren, aber keine Grenzwerte für Säure-Immissionen in den öffentlichen Raum, die durch genehmigungspflichtige Betriebe verursacht werden. Betriebe dürfen per se keine Säuregemische in die Nachbarschaft emittieren, das ist doch wohl sonnenklar!
Der Grüne Vorstand aus Wedel ist der Bürgerinitiative sehr dankbar für ihren vehementen Einsatz für den Schutz der Bevölkerung am Kraftwerk sowie ihren unermüdlichen Einsatz gegen das bleiernde Behördenhandeln in Schleswig-Holstein und Hamburg, der jetzt letztlich in der Eilklage gipfelt.
Wir wünschen uns, dass unser Bürgermeister die Eilklage öffentlich unterstützt und der BI im nun folgenden Verfahren die nötige Rückendeckung gibt.
Petra Kärgel, 13.5.2020 (Text, Foto)
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