Partikel und Ätzschäden. Genug ist nicht genug ?

 

Erschwerend kristallisierte sich in den Gesprächen noch heraus, dass die rechtliche Situation hier äußerst kompliziert ist, da die geltenden Rechtsvorschriften für den Fall dieser Partikelemsissionen kaum eine exakte Regelung vorsehen.

Es stand immer wieder die Frage im Raum ob die Menge und Häufigkeit der auftretenden Partikel und Partikelausstöße nun erheblich oder unerheblich und damit unzumutbar oder zumutbar sei. Um dies zu klären, bliebe laut dem Minister den Anwohnern weiterhin nur der zivilrechtliche Weg. Die Möglichkeit, durch ein Gutachten einen in jeder Hinsicht lückenlosen Nachweis zu führen, dürfte für jeden Gutachter und damit für die Bürgerinitiative äußerst schwierig sein.

Fazit: Es gibt derzeit drei Wege, um die Betriebsdauer des Kraftwerks so niedrig wie möglich zu halten.

a) Die Stadt Hamburg arbeitet gemeinsam mit der Kieler Landesregierung intensiv an Alternativen zur Versorgung der Haushalte, die derzeit durch das Wedeler Kraftwerk versorgt werden.

b) Die zivilrechtliche Vorgehensweise der BI gegen den Kraftwerksbetrieb.

c) Ein weiteres Gutachten, dass eine unwiderlegbare Beweiskette ermöglicht, dass die Partikel aus dem Kraftwerk stammen, und von der Zusammensetzung und Menge der Partikel eine Gefährdung für die Anwohner (oder deren Eigentum) ausgeht, sowie ein Verstoß gegen bestehende Rechtsvorschriften vorliegt.

Es wird also zu prüfen sein, welche Optionen außer der bereits laufenden Punkte a) und b) die Beteiligten noch haben, um das Kraftwerk so schnell wie möglich vom Netz zu bekommen. Über dieses zentrale Anliegen waren sich jedenfalls alle vollkommen einig.

21. März 2019
Text: Rainer Hagendorf
Bilder: Nadine Mai



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