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Der Entwurf der Verwaltung sieht u. a. vor, Bäumen je nach Art einen unterschiedlichen Schutzstatus zu gewähren, der sich nach der Wuchsgeschwindigkeit der Baumarten richten soll. Das ist eher etwas für Baumspezialisten und wir möchten einfachere Regeln.
Tannen, Fichten, Douglas-Fichten sowie Hecken blieben bei dem Entwurf der neuen Baumschutzsatzung außen vor, wären also nicht geschützt.
Die Grüne Fraktion ist der Meinung, dass die neue Baumschutzsatzung noch besser geht: Alle Bäume sollen gleichermaßen Schutz genießen (bis auf wenige Ausnahmen), Hecken sollen ebenfalls geschützt und alle Baumschutzregeln in der neuen Satzung sollen leicht nachvollziehbar und verständlich sein. Der Nabu Wedel unterstützt unsere Anträge.
Die neue Baumschutzsatzung wird voraussichtlich noch 2019 in Kraft treten.
Unser Grüner Änderungsvorschlag beinhaltet u.a. :
Geschützt sind:
1. Alle Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.
Davon ausgenommen sind folgende Baumarten:
a) Scheinzypressen (Gattung Chamaecyparis),
b) Lebensbäume (Gattung Thuja),
c) Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus
2. Alle Großsträucher mit einer Höhe von mindestens 3 m sowie alle frei wachsenden Hecken. Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen mit einer Mindestlänge von 5 m und einer Mindesthöhe von 2 m.
Als Grundlage für unseren Grünen Vorschlag dient die Baumschutz-Mustersatzung des Landes Schleswig-Holstein vom 25.3.95. Unsere Änderungsvorschläge orientieren sich zusätzlich an den Empfehlungen des Nabu zum Baum- und Heckenschutz – eine wichtige Richtschnur für uns!
Download Entwurf der Baumschutzsatzung mit unseren GRÜNEN Änderungsvorschlägen
Download Karte Geltungsbereich Baumschutzsatzung
Text / Fotos: Petra Kärgel, 28. Mai 2019
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