Schutzstreifen Schulauer Straße, Schutz- oder Gefahrenzone ?

Vielen Einschätzungen zu dem Schutzstreifen liegt eine subjektive Wahrnehmung zugrunde, die wir durchaus ernst nehmen, die aber häufig durch die Umstellung und den direkteren Kontakt mit dem Autoverkehr entsteht und bei den unterschiedlichen RadfahrerInnen auch völlig unterschiedlich ausfällt.

Nach meiner ganz persönlichen Wahrnehmung hat sich durch den Schutzstreifen das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer dagegen keineswegs verschlechtert. Im Gegenteil. Für Radfahrer*innen wird insgesamt mehr Platz gelassen, Autofahrer*innen fahren in den meisten Fällen spürbar umsichtiger.

Der derzeitige Zustand der Schulauer Str. stellt im Grunde nur eine im Konsens aller Parteien beschlossene Übergangslösung dar. Selbstverständlich entsprechen Schutzstreifen - und Fahrbahnbreite für PKW trotzdem in allen Belangen den geltenden Bestimmungen. Natürlich wäre es wünschenwert gewesen durch den Rückbau des Radweges mehr Platz für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, aber das dafür nötige Geld steht zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Das ist leider erst im Zuge einer Komplettsanierung der Straße möglich, da dann auch Versorgungsleitung (z.B. Kanalisation und Kabelschächte) an den neuen Straßenrand verlegt werden müssen.

Die bestehenden Radwege trotzdem in Beete umzuwandeln halten wir für eine sinnvolle Entscheidung, um eine klare Linie in den Straßenverkehr zu bringen, denn die Straße wird leider manchmal noch von einigen Autofahrern als Hoheitsgebiet betrachtet und Radfahrer*innen werden angehupt, wenn noch Reste von nicht benutzungspflichtigen Radwegen vorhanden sind. Schutzstreifen bieten dagegen unbestreitbare Vorteile gegenüber straßenbegleitenden Radwegen: RadfahrerInnen werden als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, die Fahrbahn ist in besserem Zustand und sauberer als die meisten Radwege und wenn nicht gerade jemand unerlaubt auf dem Schutzstreifen hält/parkt kommt man im Normalfall auch besser voran, weil weder abgestellte Mülltonnen noch querende Fußgänger die Fahrt behindern.

Das wesentliche Thema im Straßenverkehr ist aber die Rücksichtnahme. Unabhängig vom Schutzstreifen haben Autofahrer beim überholen von RadfahrerInnnen einen Sicherheitsabstand einzuhalten der 1,5 Meter betragen sollte. Tun sie das nicht, ist nicht der Schutzstreifen, sondern das Fehlverhalten des anderen Verkehrsteilnehmers Schuld. Die Erkenntnis, das RadfahrerInnen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu behandeln sind, setzt sich in der Region leider erst langsam durch. AutofahrerInnen haben zum überholen wenn möglich, auch die Fahrbahn des Gegenverkehrs zu nutzen. Können sie das nicht, müssen sie so lange hinter den RadfahrerInnen bleiben, bis sie gefahrlos überholen können.

Wir sind sicher, dass die Verkehrsplanung die sich in fahrradfreundlichen Städten seit vielen Jahren bewährt, auch nach und nach in Wedel durchsetzen wird. Diese Zeit der Veränderung ist für alle VerkehrsteilnehmerInnen ungewohnt und teilweise auch schwierig, aber keinesfalls unmöglich. Kinder bis zum vollendeten 10.Lebensjahr z.B. dürfen ohnehin den Bürgersteig als Fahrbahn benutzen und Eltern dürfen sie dort in angemessener Geschwindigkeit begleiten. (Straßenverkehrsordnung Novelle 2009). Natürlich setzen wir Grüne uns besonders dafür ein, dass sowohl Radwege als auch Fahrradstreifen so sicher und komfortabel wie möglich angelegt werden und deshalb werden wir auch auf eine möglichst schnelle Nachbesserung in der Schulauer Straße drängen. Von unserer Seite ist bereits eine farbliche Markierung des Schutzstreifens und die Verbesserung der Weiterleitung des Radverkehrs am Kirchstieg vorgeschlagen worden. Wir hoffen, dass Sie aufgrund der genannten Gesichtspunkte auch in der Schulauer Straße wieder entspannter radfahren.

Das meint der Adfc hamburg zu dem Thema

https://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/radfahrstreifen-und-schutzstreifen/was-soll-die-streifenmalerei/

9. Mai. Rainer Hagendorf



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