Bürgerentscheid in Wedel


Bis August wurden bereits rund 400 Asylsuchende aufgenommen und untergebracht. Hier sollen diese Menschen in kleinen Einheiten untergebracht werden, d.h. nicht mehr als 50 Personen pro Unterkunft. Damit wird ihre Integration und die Betreuung erleichtert. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ämter und medizinische Versorgung sollen möglichst fußläufig erreichbar sein. Daher kommt das ehemalige Schwesternwohnheim am Krankenhaus als Unterbringung nicht in Frage.

 

Das ist nicht nur die Ansicht der Mehrheit der Wedeler Ratsmitglieder, sondern auch die der Wedeler Bürgerinnen und Bürger, die sich in vorbildlicher Weise ehrenamtlich für die Asylbegehrenden engagieren und einen unschätzbaren Beitrag zur Integration der Menschen leisten!

 

Ähnlich ungeeignet wäre daher die Erweiterung der Unterkunft Bullenseedamm oder die Reaktivierung der Pferdeställe an der Pinneberger Straße beim Catharinenhof, es sei denn, es wird eine Politik nach dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn“ verfolgt.

 

Alle vorhandenen städtischen Wohnunterkünfte sind inzwischen von Wohnungslosen, Flüchtlingen und Asylsuchenden voll belegt. Neben den neuen Containern am Ansgariusweg wurden Wohnungen angemietet, weitere Wohnungen werden gesucht. Die Mieten entsprechen in ihrer Höhe in den meisten Fällen dem hohen Mietniveau in Wedel. Diese Wohnungen stehen damit auch nicht mehr dem Wohnungsmarkt für Wedeler Bürger zur Verfügung.

 

Der Rat der Stadt Wedel hat mehrheitlich eine Prioritätenliste zur Bebauung derjenigen städtischen Grundstücke beschlossen, die für Wohnunterkünfte geeignet sind. Die erste Priorität liegt dabei auf dem Grundstück Feldstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße. Dort darf ohne besondere Genehmigung gebaut werden, solange sich das Gebäude nach Art und Maß in die Umgebung einfügt (§ 34 BauGB). Als weitere werden folgen: Steinberg 8 (hinterer Grundstücksteil) und der Parkplatz Heinestraße. Für diese beiden Grundstücke muss allerdings zunächst eine Bebauungsplanänderung erfolgen, damit dort Wohnungen gebaut werden dürfen. Diese Verfahren nehmen ca. ein halbes Jahr Zeit in Anspruch und liegen den städtischen Gremien zur Beratung vor.

 

Das Grundstück Feldstr./Rudolf-Breitscheid-Str. wird also nicht das einzige Grundstück sein, das bebaut wird.

Aus dem Leitbild der Stadt Wedel geht folgendes hervor: „Für die Integration der Mitbürger ausländischer Herkunft in die Stadt Wedel ist auch im Wohnbereich Sorge zu tragen“ (S. 5 - letzter Satz).

 

Selbst ökologische Gesichtspunkte müssen unter diesen Umständen der Unterbringung von Menschen untergeordnet werden. Der Eingriff in die Landschaft durch den Bau der Unterkunft Feldstraße ist durch eine intelligente Planung auf ein Minimum reduziert worden.


21. August 2015

Text: Rainer Hagendorf


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