Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass Hundehalter, die einen gültigen Wedeler Stadtpass besitzen, nachträglich ein Viertel (30,-€) der Steuer erstattet bekommen. Hierzu muß nach Ablauf des Steuerjahres ein Antrag gestellt werden.
Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen sind z.B . für Sanitäts -und Jagdhunde, sowie Blindenhunde und Hunde aus Tierheimen vorgesehen. (§ 6 und § 7 der Hundesteuersatzung)
Die komplette Satzung steht im Bürgerinformationssystem
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