Wir fordern Fahrradstraßen für Wedel!

Begründung unseres Prüfauftrags:

Die Radverkehrsinfrastruktur in Wedel muss als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und wichtiger Teil der Verkehrsmodernisierung schnell vorangebracht werden. Das Potenzial für Schutzstreifen von geeigneter Breite ist in der Stadt stark eingeschränkt, wenn man nicht mit hohem Kostenaufwand ganze Straßenzüge umgestalten will. Auch der Aus - und Neubau von Radwegen ist zeitaufwändig und vergleichsweise kostenintensiv.

Eine äußerst günstige und schnelle Maßnahme zur Schaffung von zusätzlichen Verkehrswegen und verbessertem Fahrkomfort für den Radverkehr ist die Einrichtung von Fahrradstraßen. Aus unserer Sicht gibt es in Wedel zahlreiche Nebenstraßen die sich vom Verkehrsaufkommen als Fahrradstraße eignen würden. Auch bei einer zusätzlichen Freigabe für den Autoverkehr könnte eine offizielle Fahrradstraße die bestehende Radverkehrsinfrastruktur durch schließen von Lücken sinnvoll ergänzen und würde in den betreffenden Straßen mehr Rechte und eine größere Sicherheit für den Radverkehr schaffen.
Das wesentliche Auswahlkriterium wäre für uns dabei das jeweilige Potenzial zur Verbesserung des Angebots, nicht allein die Frage ob der Radverkehr bereits die vorherrschende Verkehrsart ist.

Nach § 41 Absatz 1 der StVO hat jeder Verkehrsteilnehmer folgende die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- und Verbote zu befolgen [Anlage 2 (Abschnitt 5) StVO]:

1. Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.

2. Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.

3. Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Prüfauftrag für die Fraktion der Grünen Wedel, Rainer Hagendorf (27.09.2019)

Antwort der Verwaltung bzw. Mitteilungsvorlage für den Umweltausschuss am 14.5.2020

Lageplan für beispielhafte Fahradstraßen von der Verwaltung, 14.5.2020

Petra Kärgel, 4.5.2020

update: Über den Antrag vom 14. Mai 2020 wird voraussichtlich im Umweltauschuss im Juni abgestimmt. Der Wortlaut des Antrags steht hier.

 



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