„Gewalt an Frauen ist keine Privatsache. Wenn 50 % der Bevölkerung sich statistisch gesehen zuhause nicht sicher fühlen kann, ist das ein Problem der inneren Sicherheit, gegen dass wir konsequent vorgehen müssen.“ (Catharina Nies)
Der prominente Fall Collien Fernandes zeigt, dass häusliche Gewalt viele Facetten hat.
Laut Polizeistatistik passieren 24,5 % aller Gewalttaten in Deutschland im Kontext häuslicher Gewalt. 70 % der Betroffenen sind Frauen. Jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Die Gewalt geht überwiegend von nahestehenden Männern aus. Wieweit höher die Betroffenheit von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Dunkelfeld ist, zeigt die neue Dunkelfeldstudie der Bundesregierung.
Schleswig-Holstein setzt den Gewaltschutz in dieser Legislatur als ein wichtiges Thema der Landespolitik und nimmt den verbesserten Schutz von Frauen und ihren Kindern stark in den Fokus. Denn die Istanbul-Konvention ist seit 2018 geltendes Bundesrecht. Damit hat Deutschland sich dazu verpflichtet, Frauen und ihre Kinder wirksam vor Gewalt zu schützen. Diese Verpflichtung gilt auf allen Ebenen: im Bund, in den Ländern, im Kreis und vor Ort in unseren Städten.
Was bedeutet das konkret für Schleswig-Holstein, für den Kreis Pinneberg und für Wedel? Was wurde bereits erreicht? Und wo besteht Nachholbedarf?
Nach Impulsvorträgen sprechen die Vertreterinnen aus Land, Kreis und Kommune über den aktuellen Umsetzungsstand und die politischen Herausforderungen
mit
Moderiert wird die Veranstaltung von Bärbel Sandberg (Grüne Wedel).
Unser Anspruch ist klar:
Schutz vor Gewalt darf keine freiwillige Leistung sein. Er ist eine menschenrechtliche Verpflichtung.
Wir laden alle Interessierten herzlich ein, zu diskutieren und einzubringen, welche politischen Rahmenbedingungen wir brauchen, um Frauen und Kinder künftig noch besser zu schützen.
Text: Bärbel Sandberg, Petra Kärgel, 12.04.2026
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