Flüssigerdgas (LNG) - Rückschritt in die Fossil-Industrie!

 

- Um die Klimaziele der Bundesregierung – klimaneutral bis 2050 – einzuhalten, müssen wir bis allerspätestens 2050 aus Erdgas aussteigen. Denn auch Erdgas verursacht bei seiner Verbrennung klimaschädigende CO2-Emissionen. Darüber hinaus sind die Förderung, der Transport und die Endnutzung mit Leckagen des Rohstoffs Methan – dem Hauptbestandteil von Erdgas – verbunden, das sogar noch sehr viel klimaschädlicher als CO2 ist. Um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, muss der Einsatz von Erdgas heute schon absehbar begrenzt werden.

- Methan ist Hauptbestandteil von Erdgas und ist ca. 87-fach klimaschädlicher als CO2

- Es soll auch Fracking-Gas importiert werde, das wegen seiner extrem umweltschädlichen Fördermethoden in Deutschland verboten ist und nun importiert werden soll. Die kompletten Auswirkungen der Frackingförderung sind überhaupt noch nicht absehbar, da in Frackinggebieten jetzt vermehrt Erdbeben auftreten. Zudem ist Fracking-Gas noch klimaschädlicher als konventionelles Erdgas, da die Gasförderung zu vermehrten Methanemissionen in die Atmosphäre führt.

- Deutschland hat jetzt schon ausreichende Pipeline-Kapazitäten, neue sind somit nicht notwendig. Ist die Infrastruktur einmal gebaut, besteht für die Betreiber ein hoher wirtschaftlicher Anreiz, diese so lange wie möglich zu nutzen. - Für und während des Transport muss das Gas verflüssigt und auf mehr als -200 Grad herabgekühlt werden, was mit erheblichen Energieaufwand verbunden ist. Auch für die Regasifizierung muss ebenfalls mit erheblichem Energieaufwand gerechnet werden

- Deutschland importiert den größten Teil seines Erdgasbedarfs, aus Russland, den Niederlanden und Norwegen. Die heutigen Importkapazitäten decken den deutschen Gasbedarf - zusammen mit geringfügiger heimischer Förderung - vollständig ab.

- Der Gas-Bedarf in Deutschland wird wegen der effizienteren Verbrennungssysteme rückläufig sein.

- Der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz, hat angekündigt, das Terminal in Brunsbüttel mit 50 Millionen Euro direkt aus Landesmitteln fördern zu wollen. Somit werden Steuergelder für neue fossile Brennstoffe vergeudet und nicht in zukunftsweisende Technologien investiert.

- Im Mai 2019 wurde von Bundestag und Bundesrat zudem eine Verordnung verabschiedet, die Betreibern von LNG-Terminals sehr entgegenkommt. Der Bau und Betrieb von den Gasanschlussleitungen für LNG-Terminals muss nun von den Gas-Kunden - anstatt von den Betreibern der Anlagen – finanziert werden.

- Die geplanten LNG-Terminals sind technisch nicht auf den Betrieb von flüssigen Wasserstoff umzurüsten, da die die chemische Zusammensetzung sowie die Verflüssigungstemperatur bzw. Siedetemperatur von Erdgas und Wasserstoff sehr unterschiedlich sind und weitaus höhere kostenintensivere Anforderungen an die Technik notwendig sind.

- Aus Naturschutzsicht sind massive Eingriffe zu erwarten. Aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet Haseldorfer Binnenelbe ist ein negativer Einfluss auf Flora und Fauna zu erwarten. In den extensivierten und landwirtschaftlichen Flächen die entlang der geplanten Trassen vorhanden sind, finden wir Kiebitze, Bussarde, seltene Schmetterlingsarten und Blindschleichen. Durch die Breite und Ausrüstung der Trasse werden diese wertvollen Rückzugsorte massiv gestört.

- Es werden diverse Entwässerungspfade durchschnitten, die für die Natur, Menschen und Landwirtschaft von essentieller Bedeutung sind. Die Wasserwege zum Vorfluter werden auch von Amphibien (Frosch-, Kröten und Molcharten) genutzt. Darüber hinaus konnte in den letzten Jahren der Fischotter wieder gesichtet werden. Wir erwarten durch die LNG-Leitung eine massive Störung und Schädigung des Bestandes.

- Die Entwässerung der Haseldorfer Marsch läuft im Bereich Altenfeldsdeich (Haseldorf) in Richtung (!) der Gasleitung bevor dann erst der Wasserlauf in Richtung Vorfluter entwässert (Die Gasleitung liegt quasi am tiefsten Punkt). Im Fall von Starkregenereignissen ist hier eine Schädigung von Obstplantagen und Privathäusern zu befürchten (siehe Starkregen 2002).

- Auch wenn der Vorhabenträger ein Beweissicherungsverfahren und Gelder für mögliche Bodenveränderungen bereitstellt, ist zu befürchten das Schäden erst durch umständliche und langwierige Verfahren ausgeglichen werden. Auch ist durch die Vergabe an Sub-Sub-Unternehmen nicht sichergestellt, dass Schäden anerkannt und ausgeglichen werden. Das Beweislastverfahren ist daher umzukehren.

ARGE Umweltschutz, Deutsche Umwelthilfe, März 2020

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