Kunstrasen: Klares Votum für Mikroplastik-Vermeidung auf LPT

Nach reger Diskussion votierten die Grünen Delegierten klar für die Maximalforderung, die Förderung von Kunstrasen in Sportanlagen durch die Landesregierung einzustellen. Ob sich der Beschluss in der Jamaika-Koalition durchsetzen lässt, wird sich zeigen. Auf jeden Fall wird der Beschluss Einzug in das nächste Grüne Wahlprogramm halten.

Grüner Landesparteitag am 22./23. März 2019 in Bad Bramstedt Die Delegierten haben den weitergehenden Antrag der Wedeler Grünen Petra Kärgel zu Kunstrasen beschlossen:

Schleswig-Holstein ist Sportland.
Wir Grüne bekennen uns zu einer aktiven Sportförderpolitik des Landes und in den Kommunen.
Wir wollen Sportförderung ökologisch nachhaltig ausgestalten.
Während die Förderung von Kunstrasenplätzen aus sportpolitischen Gründen vernünftig sein kann, sind Kunstrasenplätze ökologisch nicht nachhaltig. Wir Grüne wollen mit den Sportverbänden, Kommunen, Wissenschaft und Umweltorganisationen über eine ökologisch nachhaltige Sportförderung ins Gespräch kommen.

1. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion dazu auf, ein Fachgespräch zu ökologisch nachhaltiger Sportförderung und zu möglichen Alternativen von Kunstrasenplätzen zu veranstalten.

2. Das Umweltbundesamt wird aufgefordert Umwelt- und Gesundheitsfolgen von Kunstrasen zu untersuchen und förderfähige Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern zu entwickeln, die sowohl den Ansprüchen an die Umweltverträglichkeit als auch den Ansprüchen an die Spielfeldqualität gerecht werden. Hierzu sollen sowohl bundesweit, als auch vor Ort die betreffenden Sportverbände mit einbezogen werden.

3. Aus ökologischen Gesichtsgründen wird die Sportstättenförderrichtlinie für die Kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein bis zum Vorliegen von Ergebnissen (Punkt 2) überarbeitet.

5. Aus Gründen des Umweltschutzes werden bei Neubauten von Kunstrasenplätzen ein geschlossenes Bewässerungssystem sowie ein Verwehungsschutz vorgeschrieben. Für Plätze mit Gummigranulat fordern wir auch im Altbestand eine Nachrüstung.

6. Aus Gründen des Umweltschutzes / Gesundheitsschutzes darf bei der Stabilisierung des Kunstrasens mit Gummigranulat der kombinierte Konzentrationswert von 17 mg/kg bei acht polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)* nicht überschritten werden.

7. Bei Abbau / Sanierung des Kunstrasenplatzes ist ein dokumentiertes Recycling verpflichtend. Die Gelder dafür müssen in den Bau mit eingeplant werden.

8. Wir fordern eine unabhängige Beratungsstelle auf Landesebene mit einem Entscheidungshilfeleitfaden für kommunale Entscheidungsträger*innen und auch für die vielen Sportvereine denen die Ökologie am Herzen liegt zur Kunstrasenthematik. Dazu fordern wir eine Offensive Öffentlichkeitsarbeit.

Bis auf Punkt 3 handelt es sich um einen geeinten Antrag zwischen Petra Kärgel, Anna Tranziska und Rasmus Andresen.

 

Begründung des Antrags:

Umweltschutz als auch Sportförderung sind politische Ziele von hohem Stellenwert. Bislang fördert das Land SH die Sanierung von Sportstätten bzw. den Umbau zu/Sanierung von Kunstrasenplätzen durch finanzielle Zuschüsse (2016/2017: insgesamt 3,2 Mio. €), um den Vereinen ganzjährig bespielbare Kunststofffelder zu ermöglichen. Bei der Umsetzung der Sportförderung dürfen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Nach Berechnungen des Frauenhofer-Institutes werden in Deutschland jedes Jahr 8000 Tonnen Mikroplastikteilchen allein durch Fußball-Kunstrasenplätze in die Umwelt emittiert – 20-mal mehr als durch Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittel in deutschen Haushalten freigesetzt werden. Verwehungen von künstlichen Sport- und Spielplätzen sind laut Frauenhofer-Institut neben dem Reifenabrieb als Hauptverursacher fur die Verbreitung von Mikroplastik anzusehen. Plastikteilchen gelangen auch durch Anhaftungen an Schuhen und Kleidung der Sportler*innen sowie durch offene Bewässerungssysteme in die Umwelt.
Neben den Plastikhalmen eines Kunstrasenfeldes selbst ist auch die Verfüllung mit recycelten Gummigranulat als problematisch anzusehen. Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) können Gummigranulate eine Reihe potenziell gefährlicher Stoffe enthalten wie u. a. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die ECHA zieht eine Beschränkung in Erwägung, um sicherzustellen, dass nur Gummigranulat mit sehr niedrigen Konzentrationen an PAK und anderen relevanten gefährlichen Stoffen zur Anwendung kommt und empfiehlt den Spieler*innen, die synthetische Sportplatze nutzen, nach dem Spiel grundlegende Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Die Niederlande hat 2016 ein Beschränkungsdossier bei der ECHA eingereicht, dass das gesundheitliche Risiko durch Gummigranulate senken soll, in dem ein kombinierter Konzentrationsgrenzwert von 17 mg / kg bei acht PAK in Granulaten festgelegt wird. PAK können Krebs erzeugen, genetische Defekte verursachen und sind sehr giftig fur Wasserorganismen. Aus diesen Gründen fordern wir, dass der von den Niederlanden geforderte kombinierte Grenzwert übernommen wird.
Die ECHA weist nachdrücklich darauf hin, dass emittierte Mikroplastikteilchen sowohl persistent sind (biologisch nicht abbaubar) als auch keine Möglichkeiten existieren, diese jemals wieder aus der Umwelt zurückzuholen. Es wird somit eine zunehmende unumkehrbare Anreicherung von Mikroplastikteilchen in der Umwelt stattfinden. Mikro- und Nanoplastikteilchen gelangen uber die Nahrungskette sowie durch Inhalation auch in die Körper von uns Menschen. Die Folgen fur uns und unseren Planeten sind bislang unabsehbar und noch nicht erforscht. Die nachfolgenden Generationen werden die Folgen unseres unvergänglichen Plastikerbes tragen mussen. Wie beim Treibhauseffekt sollten wir deswegen dafür sorgen – da wo es nur irgend geht – Mikroplastikemissionen zu minimieren.
Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sollte der Bau/Sanierung von Kunstrasenfeldern auf lange Sicht nicht weiter oder nur noch sehr eingeschränkt finanziell gefördert werden. Gleichzeitig müssen umweltvertragliche Lösungen fur moderne Spielfelder gefunden werden, die den Ansprüchen der Sportvereine genügen.
Einige Sportarten fordern Kunstrasen fur Ligaspiele. Auch hier sollten die Vereine stets prüfen müssen, ob sich so ein Platz mit Nachbargemeinden teilen lasst. Ein Kunstrasenplatz darf nicht zum Prestigeobjekt werden, sondern muss notwendiges Übel sein. Winterrasen können ebenso eine Alternative sein wie eine Beheizung des Rasens, ein Hybridrasen reduziert nur den Plastikanteil hilft aber nicht wirklich weiter.

Fachliche Quellen u. a.:

1. Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Gummigranulat und Mulche auf Sport- und Spielplätzen: echa.europa.eu/de/hot-topics/granules-mulches-on-pitches-playgrounds


2. Frauenhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik Umsicht, Konsortialstudie, Juni 2018: Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik

* BaP (Benzo[a]pyren, DBAhA (Dibenzo(ah)anthracen ), BeP (Benzo(e)pyren) (, BaA (Benzo(a)anthracen), CHR (Chrysen), BbFA (Benzofluoranthen), BjFA (Benzo(j)fluoranthen), BkFA (Benzo(k)fluoranthen)

 

Text / Fotos: Petra Kärgel, 03.04.2019

zurück